Zielgruppen für unsere Arbeit

Die Beschränkung auf ehemalige Landwirtschaftsschüler und nur auf Absolventen der Fachschulen ist heute nicht mehr zeitgemäß. Die Vereine sollten sich auch für Landwirte öffnen, die keine Fachschule besucht haben. Es ist zu erwarten, daß der Anteil der Nebenerwerbslandwirte gleich bleibt.

Strukturen unserer Arbeit

Die Strukturen der regionalen Vereine sind aus den Einzugsbereichen der ehemaligen Landwirtschaftsschulen entstanden. Dabei war es unerheblich, aus welchem Stadt- oder Landkreis die Schüler kamen. So setzt sich die Mitgliederstruktur der Einzelvereine aus Personen zusammen, die aus einem unbestimmten Gebiet kommen, bei denen durch den Besuch der Fachschule am Standort ein Zusammengehörigkeitsgefühl entstanden ist. Dies sollte grundsätzlich auch für die Zukunft so belassen werden.

Durch den Rückgang der Mitgliederzahl und die Verringerung der Betreuungsarbeit von seiten der Ämter sollte es zukünftig über eine zunächst sehr enge Zusammenarbeit evtl. zu einer Fusion einzelner Vereine kommen, um organisatorische Schwierigkeiten abzubauen. Schon jetzt kann es sinnvoll sein, wenn nahegelegene Vereine gemeinsam einen Geschäftsführer mit der Wahrnehmung der Organisation beauftragen.

Hinsichtlich der Mitgliederzahlen müssen die Vereine alle Möglichkeiten nutzen, junge Landwirte mit den unterschiedlichsten Ausbildungswegen zu integrieren. Im Hinblick auf die Abnahme der Schulstandorte wäre es sinnvoll, wenn die noch vorhandenen Fachschulen Namen und Adressen ihrer Schüler an den Heimatverein weitergeben würden.

Kooperationspartner und -formen

Zur Verwirklichung der Ziele der Verbandsarbeit ist es nicht nur vom Auftrag der Satzung her, sondern auch zur Verbesserung der Effektivität der Gesamtarbeit dringend notwendig, mit anderen Partnern der Landwirtschaft im Bereich der Erwachsenenbildungsarbeit eng zusammenzuarbeiten. Dazu gehören neben der Agrarverwaltung auch die Kreisbauernverbände, die Landfrauenvereine, die Landjugend und die Hessische Landvolk-Hochschule sowie die Landseniorenvereinigungen.

Die Ziele der Erwachsenenfortbildung liegen zwischen VLF und der Agrarverwaltung im wesentlichen auf dem gleichen Nenner.

Mit der Auflösung der Landwirtschaftskammern in Hessen wurde ein Mitspracherecht der gewählten Agrarausschüsse u.a. bei Entscheidungen über landwirtschaftliche Weiterbildungsprogramme verbrieft. Dieses Recht wurde bei der Strukturreform der Hessischen Agrarverwaltung im Jahr 1992 nicht angetastet und hat damit weiterhin Bestand. Wir dürfen deshalb die Ämter nicht aus der Pflicht zur Zusammenarbeit in der Weiterbildung entlassen.

Für die Zusammenarbeit der Ämter mit den Vereinen sowie dem Landesverband des VLF ist ein intensiver Gedankenaustausch auf dem Gebiet der Weiterbildung aber auch deshalb notwendig, weil gerade durch den vertrauensvollen Kontakt zwischen Fachverwaltung und landwirtschaftlicher Praxis sicher gestellt wird, daß Inhalte, Themen und Programme der Weiterbildung an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichtet werden.

Kooperation setzt immer Gegenseitigkeit voraus. Deshalb ist es notwendig, dass sich die beteiligten Institutionen gegenseitig über ihre Wünsche und Ziele rechtzeitig informieren, damit gemeinsame Veranstaltungen geplant und getrennt organisierte Veranstaltungen miteinander abgestimmt werden können.

Wichtig ist dabei, dass alle Kooperationspartner sich rechtzeitig zusammensetzen und sich anschließend mit schriftlichen Unterlagen über die Absichten der einzelnen Institutionen informieren.

Die Vermeidung von Doppelangeboten ist bei der hohen Belastung der jungen Landwirte als wichtige Ansprechpartner durch den Aufbau und die Organisation ihrer eigenen Betrieben unbedingt zu gewährleisten.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, vor Ort – im Arbeitsbereich der einzelnen Organisationen – dort, wo die Landwirte zu Hause sind, Bildungsveranstaltungen anzubieten. Dabei wird sich das Interesse für bestimmte Themen herausstellen und immer wieder neu artikulieren.

Auf Landesebene sollten von allen beteiligten Institutionen Beauftragte für die fachliche Weiterbildung benannt werden, die dann in jährlichen Besprechungen die Grundzüge der Zusammenarbeit festlegen sollten.


Entwicklungsschritte – Kontrollabschnitte

Unternehmerisch richtiges Handeln schließt zwingend die Kontrolle des jeweils Erreichten mit ein. Wenn im Managementprozess Ziele definiert werden, dann muss die Realisierung auch kontrolliert werden. Deshalb sollten alle Gremien unseres Verbandes die nachfolgenden Schritte zur Realisierung der vorstehend genannten Ziele beachten:

    Das jetzt formulierte Selbstverständnis muss mit allen aktiven Mitgliedern diskutiert und im Winterhalbjahr 1995/96 allen Mitgliedern – am besten in den Mitgliederversammlungen – vorgestellt und erläutert werden.
    Bei den jährlich stattfindenden Arbeitstagungen des Landesverbandes mit den Vorsitzenden und den Geschäftsführern der regionalen Vereine ist das Selbstverständnis der eigenen Arbeit immer wieder zu diskutieren und insbesondere die Themen „Probleme unserer Kunden“ sowie „Kooperation mit unseren Partnern“ zu berücksichtigen.
    Ebenso wie eine Fruchtfolge über viele Jahre zu planen ist, so muss auch die Weiterbildung sehr langfristig geplant werden. Deshalb ist es notwendig, möglichst allen, insbesondere junge Landwirten, diese Managementgedanken von der Zieldefinition über die Planung, Durchführung und Kontrolle immer wieder deutlich zu machen.

Die Suche nach den richtigen Themen und den richtigen Wegen ist ständige Aufgaben aller Verantwortlichen auf allen Ebenen unseres Verbandes.

In dieser Darstellung eines Selbstverständnisses sind die Arbeitsfelder des Verbandes formuliert. Dem Anspruch der Mitglieder nach einem qualifizierten Bildungsangebot wird auf allen Ebenen Rechnung getragen. Weiterbildungsziele sind auf neue Trends gerichtet und berücksichtigen alle Fachbereiche.